Kloesterbilder

Zum gemeinsamen Leben eines Benediktiner- oder Benediktinerinnenklosters gehört bereits nach der Regel Benedikts  auch die Aufnahme von Gästen, sei es für einen Tag oder eine Nacht, als Einzelgast, als Gruppe, als Besucher innerhalb eines Angebots „Kloster auf Zeit“ oder als au-pair-Gast (gegen Mitarbeit kostenlos), oder wie sonst das Kennenlernen benediktinischen Lebens im Kontakt mit dem Konvent gestaltet wird.

Da wir nicht für uns, sondern „für den Herrn leben und sterben“ (Röm 14,8), reicht unser Dienst über die Klostermauern hinaus. Darauf verweist  das 53. Regel - Kapitel hin, wenn es sagt: „Alle Fremden, die kommen, sollen aufgenommen werden wie Christus.“ Da im Kloster Christus „nichts vorgezogen werden soll“, knüpft sie mit der Gästeaufnahme an den Dienst gegenüber Christus wie gegenüber allen,  in denen Er begegnet, und das sind alle Menschen, also auch die Gäste, die „dem Kloster nie fehlen“ RB 53,16). Die Regel unterstreicht den Leitsatz von Kapitel 53 noch mit der Anerkennung durch den göttlichen Richter (Mt 25,35),  den die Mönche und Nonnen in den Fremden aufgenommen haben und aufnehmen.

Es geht also um mehr als um Beherbergung im Hotel oder Gasthaus.  „Dienstbereite Liebe“ ist aufgerufen, wie sie auch innerhalb der Klostergemeinschaft zu erweisen ist.  Hier wie dort bezieht sich alles auf Christus. Christus soll in den Gästen aufgenommen werden. Daher Begrüßung durch Abt und Brüder/Schwestern,  daher Friedenskuss „als Zeichen der Gemeinschaft“ nach dem Begrüßungsgebet, daher Demut und Ehrfurcht, wie sie Christus  erwiesen wird, daher erbauliche Lesung; aber dann auch alle freundliche  Menschlichkeit: so beim  Waschen der Hände – früher auch der Füße – durch den Abt beim gemeinsamen Mahl, zubereitet aus eigener Gästeküche, um auch für unangemeldete Besucher gerüstet zu sein.  In allem soll nach der Benediktusregel der brüderlich-schwesterliche Dienst an Christus, dem in der Gemeinschaft „nichts vorgezogen werden soll“ (RB 72,11), in der Begegnung mit den Gästen seine Fortsetzung finden.  Das gilt bis zum heutigen  Tag, auch wenn die Formen sich der Zeit entsprechend  geändert haben.

Natürlich haben nicht zuletzt Benediktinerinnenklöster auch ein wirtschaftliches Interesse an einem Gästehaus, das zu ihrem Lebensunterhalt beitragen kann, besonders dann, wenn andere Erwerbszweige wie etwa Schulen oder/und Internate fehlen und handarbeitliche Produkte nur spärliche Einkünfte bringen. Doch wie ganz allgemein die Arbeit nie das Übergewicht bekommen darf über Gebet und geistliche Lesung, so auch hier. Immer muss an erster Stelle der Dienst an Christus stehen, der in den Gästen aufgenommen wird.

Diese Einstellung wird auch die Atmosphäre eines Hauses bestimmen und anziehend wirken, gerade auf Menschen, die mit der Erwartung kommen, aus der Hektik der Großstadt oder  des Berufes einen Raum der Stille und des Gebetes zu finden  und Kraft für ihr sonstiges Leben zu schöpfen. Umgekehrt kann ein Kloster durch Gäste angeregt werden zu ungewohnten Unternehmungen oder in einem Gespräch herausgefordert werden, mit Feingefühl und Rat in einer schwierigen Ehe- oder Familiensituation weiter zu helfen, oder einfach durch waches Zuhören einen bedrückten  Menschen zu erleichtern. Die neuen Möglichkeiten durch eine offenere Klausurhandhabung können, verantwortlich genutzt, zudem nicht wenig beitragen zu menschlicher Reife innerhalb der Klostergemeinschaft und auf der anderen Seite dem Glauben in mancherlei Zweifel und Entfremdung Heimat und Festigung  verschaffen.

So hilft die Aufnahme von Gästen, auch über Konfessionsgrenzen hinweg, Kirche bauen und vielleicht auch für die nachwachsende Generation einen Zugang aufzeigen zu einer Gemeinsamkeit, die sie allein schwerlich finden würde.

Ihre Sr. Corona Bamberg OSB