Das Wort kommt aus dem Aramäischen und heißt "Vater". In der Mönchsregel handelt bereits das 2. Kapitel ausführlich von ihm: "Wie der Abt sein soll". Wörtlich heißt es da: "Der Glaube sieht in ihm den Stellvertreter Christi im Kloster." Benedikt zitiert dazu Paulus (Röm. 8,15): "Ihr habt den Geist der Kindschaft empfangen, in dem wir rufen: Abba - Vater" ; was hier auf Gott bezogen wird, gilt analog auch für den Abt, der der geistliche Vater der klösterlichen Gemeinschaft ist.Von ihm leitet sich auch die Benennung des Klosters ab: die "Abtei".
Wenn wir die Geschichte der Benediktiner betrachten, so sehen wir, wie immer wieder entscheidende Impulse von den jeweiligen Äbten ausgehen: in erster Linie vom hl. Benedikt selbst und seiner Schöpfung, der nach ihm benannten Regel; dann von den bedeutenden Äbten der Kirchengeschichte.
Über die kirchenrechtlich fixierte "ordentliche Vollmacht zur Leitung eines Klosters" als "höherer Ordensoberer" hinaus hat der Abt die maßgebliche Verantwortung für die geistliche Atmosphäre der ihm anvertrauten Gemeinschaft. Sie soll ja nicht nur das Gesetz der Regel erfüllen, sondern den Geist des Mönchtums je und je neu ausschöpfen. Die äbtliche Autorität ist daher letzlich geistlich, eine "sanfte Gewalt", wie es die Gewalt Christi selber war. Die kirchliche Weihe, die der Abt empfängt, bestätigt und anerkennt die damit verbundene Vollmacht.