Kloesterbilder

  1. Kommt einer zu Tisch nicht vor dem Vers - denn alle sollen gemeinsam den Vers singen und beten und sich zusammen zu Tisch setzen -,
  2. werde er dafür bis zu zweimal gerügt, wenn er aus Nachlässigkeit oder eigener Schuld nicht pünktlich kommt.
  3. Bessert er sich wieder nicht, versage man ihm die Teilnahme am gemeinsamen Tisch.
  4. Getrennt von der Gemeinschaft aller Brüder, esse er allein. Auch sein Anteil an Wein werde ihm genommen, bis er Buße tut und sich bessert.
  5. Ebenso werde auch der bestraft, der beim Vers nach dem Essen nicht da ist.
  6. Keiner darf sich herausnehmen vor oder nach der festgesetzten Zeit eigenmächtig etwas zu essen oder zu trinken.
  7. Weigert sich einer anzunehmen, was der Obere ihm angeboten hat, dann soll er überhaupt nichts erhalten, wenn er zu einer anderen Zeit verlangt, was er vorher ausgeschlagen hat, oder wenn er sonst etwas will. Das gilt bis er sich entsprechend gebessert hat.
  1. Hört man das Zeichen zum Gottesdienst, lege man sofort alles aus der Hand und komme in größter Eile herbei,
  2. allerdings mit Ernst, um nicht Anlass zur Albernheit zu geben.
  3. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden.
  4. Kommt einer zu den Vigilien erst nach dem "Ehre sei dem Vater" des Psalms 94, der deswegen sehr langsam und gedehnt zu singen ist, darf er nicht an seinem Platz im Chor stehen.
  5. Vielmehr stehe er als Letzter von allem oder auf dem Platz, den der Abt für so Nachlässige abseits bestimmt hat, damit sie von ihm und allen gesehen werden.
  6. Dort bleibe er, bis er am Schluss des Gottesdienstes öffentlich Buße getan hat.
  7. Wir lassen die unpünktlichen Brüder bewusst auf dem letzten Platz oder abseits stehen, damit sie von allen gesehen werden, sich schämen und deshalb sich bessern.
  8. Bleiben sie nämlich außerhalb des Oratoriums, könnte sich vielleicht einer wieder schlafen legen oder sogar sich draußen hinsetzen und sich Zeit nehmen für Geschwätz; so gibt er dem Bösen Gelegenheit zur Versuchung.
  9. Sie sollen vielmehr hereinkommen, damit sie nicht alles versäumen und sich in Zukunft bessern.
  10. Kommt einer zum Gottesdienst der Gebetszeiten am Tag erst nach dem Vers und nach dem "Ehre sei dem Vater" des anschließenden ersten Psalmes, stehe er nach der obigen Vorschrift auf dem letzten Platz.
  11. Er nehme sich nicht heraus, sich vor seiner Buße dem Chor der psalmensingenden Brüder
    anzuschließen, außer der Abt ist nachsichtig und erlaubt es;
  12. selbst dann muss der Schuldige Buße tun.
  1. Wer für ein schweres Vergehen vom Oratorium und vom Tisch ausgeschlossen ist, werfe sich am Ende der gottesdienstlichen Feier vor der Tür des Oratoriums zu Boden.
    Ohne etwas zu sagen, mit dem Gesicht zur Erde
  2. soll er dort zu Füßen aller liegen, die aus dem Oratorium kommen.
  3. Das tue er solange, bis der Abt entscheidet, dass es genügt.
  4. Sobald der Abt ihn rufen lässt und er hereinkommt, werfe er sich dem Abt und dann allen zu Füßen, damit sie für ihn beten.
  5. Dann werde er auf Geheiß des Abtes wieder in den Chor aufgenommen, und zwar an dem Platz, den der Abt bestimmt.
  6. Doch darf er ohne erneute Erlaubnis des Abtes noch keinen Psalm, keine Lesung oder sonst etwas im Oratorium vortragen.
  7. Bei allen Gebetszeiten werfe er sich am Ende des Gottesdienstes an seinem Platz zu Boden.
  8. So tue er Buße, bis der Abt ihm befiehlt, diese zu beenden.
  9. Wer aber für ein leichtes Vergehen nur vom Tisch ausgeschlossen ist, soll im Oratorium Buße tun, solange der Abt es befiehlt.
  10. Das muss er tun, bis der Abt den Segen gibt und sagt: Genug.
  1. Wer beim Vortrag eines Psalmes, eines Responsoriums, einer Antiphon oder einer Lesung einen Fehler macht und sich nicht gleich vor allen demütigt und so Buße tut, den treffe eine schwerere Strafe.
  2. Denn er wollte nicht durch Demut wieder gut machen, was er durch Nachlässigkeit verschuldet hatte.
  3. Knaben aber erhalten für eine solche Verfehlung Rutenschläge.
  1. Wenn jemand bei irgend einer Arbeit, in der Küche, im Vorratsraum, bei einem Dienst, in der Bäckerei, im Garten, bei der Ausübung eines Handwerks oder sonst irgendwo einen Fehler macht
  2. oder etwas zerbricht oder verliert oder irgendwo etwas anderes verschuldet
  3. und nicht unverzüglich kommt, um von sich aus vor Abt und Gemeinschaft Buße zu tun und seinen Fehler zu bekennen,
  4. sondern wenn sein Fehler durch einen anderen bekannt wird, dann treffe ihn eine schwere Strafe.
  5. Handelt es sich aber um eine in der Seele verborgene Sünde, eröffne er sie nur dem Abt oder einem der geistlichen Väter,
  6. der es versteht, eigene und fremde Wunden zu heilen, ohne sie aufzudecken und bekannt zu machen.