- Nach der Schwere der Schuld muss sich das Maß von Ausschließung und Bestrafung richten.
- Es steht dem Abt zu, die Schwere der Schuld zu beurteilen.
- Wenn nun bei einem Bruder eine leichte Schuld festgestellt wird, werde er von der Teilnahme an der Mahlzeit ausgeschlossen.
- Für den, der von der Tischgemeinschaft ausgeschlossen ist, gilt folgendes Verfahren: Im Oratorium darf er weder einen Psalm noch eine Antiphon vorsingen und keine Lesung vortragen, bis die Buße geleistet ist.
- Sein Essen erhalte er für sich allein nach der Mahlzeit der Brüder;
- wenn die Brüder zum Beispiel zur sechsten Stunde essen, dann jener Bruder zur neunten; wenn die Brüder zur neunten Stunde essen, dann jener am Abend;
- dies gilt solange bis er durch angemessene Buße Verzeihung erlangt hat.