- Der Bruder, auf dem eine schwere Schuld lastet, werde vom Tisch und vom Oratorium ausgeschlossen. (1Kor 5,5)
- Keiner der Brüder darf mit ihm in Verbindung treten oder mit ihm reden.
- Bei der aufgetragenen Arbeit sei er allein. Er verharre in Trauer und Buße und denke an das furchterregende Wort des Apostels:
- "Ein solcher Mensch ist dem Untergang des Fleisches ausgeliefert, damit der Geist gerettet wird für den Tag des Herrn."
- Sein Essen erhalte er für sich allein; der Abt bestimmt für ihn Maß und Stunde.
- Von denen, die vorbeigehen, wird er nicht gegrüßt, und das Essen, das man ihm gibt, wird nicht gesegnet.